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ERGO Reiseversicherung
inkl. COVID-19 Ergänzungs-Schutz
Sie werden vor der Reise krank, haben eine Panne oder haben einen Unfall? Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon! Bereits für 13 Euro übernimmt die ERGO Reiseversicherung, unser Partner in Sachen Reiseschutz, Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund.
Fragen und Antworten zur ERGO Reiseversicherung
Was umfasst die COVID-19 Zusatzversicherung?
Die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 schließt die Erkrankung an Covid-19 sowie den Tod infolge von einer Erkrankung an Covid-19 als versicherte Ereignisse in den Versicherungsschutz der Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) ein. Sollten Sie kurz vor der Reise ein positives Testergebnis in Bezug auf Covid-19 erhalten und nicht reisen dürfen, ist dies ebenfalls ein versichertes Ereignis. Die von einer Behörde angeordnete persönliche und individuelle Quarantäne ist abgesichert, ebenso die Erkrankung einer Risikoperson aufgrund von Covid-19.
Was umfasst die Versicherung nicht?
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Kosten (Stornierung, Unterbrechung oder Abbruch der Reise) aufgrund von Angst vor einer Infektion mit Covid-19 oder einem Warnhinweis in der Corona-Warn-App. Eine Reisewarnung gehört ebenfalls nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen.
Gültigkeit des Versicherungsschutzes für die Ergänzungs-Versicherung Covid-19
Zu einer bestehenden Stornokosten-Versicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages dieser Ergänzungs-Versicherung und endet mit dem Reiseantritt.
Für wen gilt die Reiseversicherung?
Die Versicherung gilt für die angegebene Person im vereinbarten Geltungsbereich der Reise.
Was ist versichert?
Die vertraglich geschuldeten Stornokosten sind abgedeckt.
Das sind die Kosten, die Sie als Reisender dem Leistungsträger (Beispiel: Vermieter einer Ferienwohnung) schulden, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren.
Bis wann kann ich die Versicherung abschließen?
Sofort bei Buchung der Reise oder spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei einer Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Reiseverschiebung ohne meine Schuld
Können Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden, weil Gründe eingetreten sind, die Sie nicht zu vertreten haben? In diesem Fall verlängert sich Ihr Versicherungsschutz über den Zeitpunkt hinaus, der ursprünglich vereinbart wurde.
Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Die telefonische Stornoberatung der ERGO gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung.
Telefon: 089 / 41 66 18 39
Sevicezeiten: Montag bis Freitag 7-21 Uhr & Samstag 9-16 Uhr
www.ergo-reiseversicherung.de/stornoberatung
Was muss ich tun um die Versicherung in Anspruch zu nehmen?
Schaden sind unverzüglich zu melden bei:
ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 80 05 45
81605 München
Benötigte Unterlagen:
Versicherungsnachweis, Buchungsbestätigung, Angaben zu zusätzlich bestehenden Reiseversicherungen, Stornokostenrechnung, Nachweis zum Stornogrund (z.B. ein ärztliches Attest) & bei Reiseabbruch einen Nachweis über die Mehrkosten