Auf der Insel Sylt gilt die Bäderregelung im Jahr 2024 vom 19. März bis zum 31. Oktober. In diesem Zeitraum dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr öffnen.
Diese Regelung schafft einen rechtlichen Rahmen, der Einzelhandelsgeschäften in Kur- und Erholungsorten wie Sylt erlaubt, außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu operieren. Für Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, Umsätze zu steigern, indem sie Touristen an stark frequentierten Tagen besser bedienen können. Besonders auf Sylt, wo der Tourismus eine zentrale Rolle spielt, hilft die Bäderregelung, saisonale Schwankungen zu bewältigen und den Umsatz zu maximieren.
Wichtig zu beachten: Es besteht keine Öffnungspflicht. Jeder Sylter Geschäftsinhaber kann individuell entscheiden, ob er von dieser Regelung Gebrauch macht.